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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Vorbemerkungen

Die Firma Schröder Immobilien (nachstehend „Makler“ genannt) ist gemäß § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (nachfolgend „BGB“ genannt) als Unternehmer und in der Eigenschaft als Immobilienmakler gemäß der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Das Maklerbüro wird unter allen gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen geführt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) sind Gegenstand eines Maklervertrages. Der Maklervertrag, der den Kauf oder Vermietung einer Immobilie zum Gegenstand hat, bedarf der Textform. Mit der Verwendung eines Angebots (mündlich, per Fax, per E-Mail, per Post oder auf andere Art und Weise) des Maklers erkennt der Empfänger die nachstehenden AGB an.

2. Geltungsbereich

Diese AGB haben ergänzenden Charakter zu allen Rechtsgeschäften und Verträgen zwischen dem Makler und den Kunden. Unter dem Kunden ist im Rahmen dieses Vertrages sowohl der Käufer als auch der Verkäufer einer Immobilie, sowie Vermieter und Mieter zu verstehen. Unter einem Hauptvertrag wird ein Kaufvertrag verstanden. Sollten die einzelverträgliche Regelungen von diesen AGB abweichen oder ihnen widersprechen, sind den einzelvertraglichen Regelungen zu folgen.

3. Angebote

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

4. Zustandekommen des Maklervertrages

Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.

5. Weitergabe von Informationen

Alle Informationen, Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Es ist ihm deshalb ausdrücklich untersagt, sie ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Hauptvertrag mit dem Dritten zustande, dem er die Informationen weitergegeben hat, ist der Kunde verpflichtet, gegenüber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zu leisten.

6. Maklerprovision

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein rechtswirksamer Kaufvertrag/Mietvertrag mit dem Auftraggeber, seinen Familienangehörigen oder mit ihm oder diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Dritten zustande kommt. Dem Verkauf stehen wirtschaftlich gleichwertige Ersatzgeschäfte wie Tausch, Miete, Untermiete, Erbbaurecht etc. gleich.

Die Höhe der Provision bezieht sich individuell auf jedes einzelne Verkaufsobjekt/Suchauftrag/Vermietungsobjekt und ist bei notariellem Vertragsabschluss bzw. unterschriebenem Mietvertrag verdient und fällig. Bei Pacht/Miete beträgt die Gebühr im privaten Bereich 2 Kaltmonatsmieten.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Sollten den Makler mehrere Parteien als Veräußerer/Vermieter oder als Erwerber/Mieter beauftragen, haften sie als Gesamtschuldner.

Wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird, entfällt der Provisionsanspruch des Maklers nicht.

7. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht dem Makler zu, wenn im zeitlichen (innerhalb von 6 Monaten) und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von dem Makler vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weiter vertragliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber zustande kommen.

8. Doppeltätigkeit des Maklers

Im Falle dessen, dass es sich um einen zu vermittelnden Kaufvertrag handelt, darf der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Makler nur entweder für den Vermieter oder nur für den Mieter provisionspflichtig tätig sein, sollte der letzte der Auftraggeber sein.

9. Haftungsausschuss

Die von Makler gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch den Grundstückseigentümer. Der Makler prüft die an den Kunden weitergegebenen Angaben auf Plausibilität und Richtigkeit. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der Makler jedoch keine Haftung. Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

10. Geldwäscheprävention

Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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